03.01.2012. Vor gut einer Woche äußerte der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück in einem Interview gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, nahezu jeder Sparkassendirektor in Nordrhein-Westfalen verdiene mehr als die Kanzlerin.
Und weiter: „Ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin verdient in Deutschland zu wenig - gemessen an der Leistung, die sie oder er erbringen muss und im Verhältnis zu anderen Tätigkeiten mit weit weniger Verantwortung und viel größerem Gehalt.“
Diese Bewertung überrascht auf den ersten Blick, denn immerhin summieren sich Amtsgehalt und andere Bezüge des Bundeskanzlers auf ein stattliches Jahresgesamteinkommen.
Im folgenden finden Sie einige Informationen zum Verdienst des Bundeskanzlers.
Das Amtsgehalt des Bundeskanzlers beträgt gemäß § 11 Abs.1 Bundesministergesetz fünf Drittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11, die wiederum in 2012 bei 11.823,41 EUR monatlich lag.
Das würde rechnerisch etwa 19.705,60 EUR ergeben, doch da die Bundesregierung in den letzten zwölf Jahren die für Beamte geltenden Gehaltserhöhungen nicht mitgemacht hat und sich erstmals im Mai 2012 wieder eine Gehaltserhöhung genehmigte, wird sich das monatliche Amtsgehalt der Bundeskanzlerin bis Mitte 2013 auf 17.016,00 EUR erhöhen. Diesen Betrag gibt es 13 mal pro Jahr, so dass das Amtsgehalt des Bundeskanzlers 221.208,00 EUR pro Jahr ausmacht.
Hinzu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung von 12.271,00 EUR pro Jahr und die Hälfte der Diät als Bundestagsabgeordneter, die ab 2013 monatlich 8.252,00 EUR beträgt, so dass hier pro Jahr weitere 49.512,00 EUR zu Buche schlagen.
Außerdem schreibt das Bundesministergesetz vor, dass der Bundeskanzler einen Ortszuschlag in Höhe von vier Dritteln des in der Besoldungsgruppe B 11 zustehenden Ortszuschlags erhält. Das ist zwar nicht mehr zeitgemäß, da die Ortszuschläge bei der Beamtenbesoldung bereits in den 90er Jahren in die Grundvergütung eingearbeitet wurden, ist aber heute noch Bestandteil der gesetzlichen Vergütung der Bundesminister und des Bundeskanzlers. Diese Gehaltskomponente macht monatlich 830,01 EUR aus und damit jährlich 10.790,13 EUR.
Rechnet man schließlich noch die steuerfreie monatliche Kostenpauschale hinzu, die allen Bundestagsabgeordneten in Höhe von 4.029,00 EUR zusteht und die um ein Viertel zu kürzen ist, kommt ein weiterer Betrag von monatlich 3.021,75 EUR hinzu, d.h. von 36.261,00 EUR pro Jahr.
Summa summarum macht das eine jährliche Gesamtvergütung von ungefähr 330.042,13 EUR, die in Höhe eines Teilbetrags von 48.532,00 EUR nicht als Einkommen zählt und daher nicht zu versteuern ist. Sozialabgaben sind ohnehin nicht zu entrichten und wegen guter Pensionsaussichten ist eine zusätzliche private Altersvorsorge nicht wirklich erforderlich
Wenn es stimmt, dass Sparkassendirektoren „bis zu 340.000 EUR pro Jahr“ verdienen, steht man sich als Bundeskanzler nach Steuern besser als ein nordrhein-westfälischer Sparkassendirektor, denn aufgrund der hohen steuerfreien Vergütungskomponenten dürfte für den Bundeskanzler mehr Netto vom Brutto bleiben.
Mit einem solchen Einkommen wären die meisten Erwerbstätigen in Deutschland sicher zufrieden. Nicht so Peer Steinbrück. Und in einem Punkt hat er recht: Auch wenn man eine sozial angesehene, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche berufliche Top-Position wie die des Bundeskanzlers anstrebt, wird man ja vor Dienstantritt noch einmal über die Bezahlung reden dürfen. Denn von der Ehre allein, eine berufliche Position bekleiden zu dürfen, kann man bekanntlich „nicht runterbeißen“.
Und beim Thema Runterbeißen kennt sich Steinbrück aus. Immerhin verdiente er neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter in den drei Jahren von Ende 2009 bis 2012 mit 89 bezahlten Vorträgen etwa 1,25 Millionen EUR, d.h. pro Jahr etwa 416.000,00 EUR. So gesehen würde er sich als Bundeskanzler finanziell klar verschlechtern.
Wie könnte man da helfen? Greift man den von Steinbrück angestellten Gehaltsvergleich mit Bankern auf, dann könnte man an Bonusregelungen denken. Allerdings müsste der Bundeskanzler dann wie ein Bankenmanager jährliche Zielvereinbarungen unterschreiben, wobei als Verhandlungspartner statt eines Aufsichtsrats der Bundestag tätig werden würde. Ob dabei am Ende mehr Geld für den Bundeskanzler herauskäme, ist unwahrscheinlich.
Besser wäre da wohl eine großzügige Auslegung des gesetzlichen Nebentätigkeitsverbotes, das für die Mitglieder der Bundesregierung gemäß § 5 Abs.1 Satz 1 Bundesministergesetz gilt und ihnen untersagt, neben ihrem Amt als Minister oder Bundeskanzler ein anderes „besoldetes Amt“ oder ein „Gewerbe“ oder einen „Beruf“ auszuüben. Von einer gelegentlichen bezahlten Vortragstätigkeit steht hier nichts. So gesehen spricht rechtlich nichts dagegen, als Bundeskanzler vielleicht bis zu etwa 20 bezahlte Vorträge pro Jahr zu halten, wodurch man bei den von Peer Steinbrück bislang durchschnittlich realisierten Preisen pro Vortrag das Bundeskanzlergehalt um etwa 280.000 EUR pro Jahr aufstocken könnte.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 5. August 2016
Bewertung:
Sie erreichen uns jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit
von 09:00 bis 19:00 Uhr:
Hensche Rechtsanwälte |
|
Lützowstraße 32 |
![]() |
Telefon: 030 - 26 39 62 0 |
![]() |
E-Mail: berlin@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt Rechtsanwältin Nina Wesemann |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Schumannstraße 27 |
![]() |
Telefon: 069 - 71 03 30 04 |
![]() |
E-Mail: frankfurt@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Simone Wernicke Rechtsanwältin Maike Roters Rechtsanwalt Thomas Becker |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Neuer Wall 10 |
![]() |
Telefon: 040 - 69 20 68 04 |
![]() |
E-Mail: hamburg@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Schroeder |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Georgstraße 38 |
![]() |
Telefon: 0511 - 899 77 01 |
![]() |
E-Mail: hannover@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nina Wesemann Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Hohenstaufenring 62 |
![]() |
Telefon: 0221 - 709 07 18 |
![]() |
E-mail: koeln@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Becker Rechtsanwältin Dr. Simone Wernicke Rechtsanwältin Maike Roters |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Ludwigstraße 8 |
![]() |
Telefon: 089 - 21 56 88 63 |
![]() |
E-Mail: muenchen@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nora Schubert Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Zeltnerstraße 3 |
![]() |
Telefon: 0911 - 953 32 07 |
![]() |
E-Mail: nuernberg@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nora Schubert Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Königstraße 10c |
![]() |
Telefon: 0711 - 470 97 10 |
![]() |
E-Mail: stuttgart@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Maike Roters Rechtsanwältin Dr. Simone Wernicke Rechtsanwalt Thomas Becker |
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2018:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de