HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT MUSTER

Mus­ter­schrei­ben: Frei­stel­lung von der Ar­beit nach Kün­di­gung

Ge­stal­ten­de Er­klä­run­gen - Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben „Frei­stel­lung von der Ar­beit nach Kün­di­gung“: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Kündigung Wall-Street-Karton mit Frau

Stich­wor­te: Frei­stel­lung, Su­s­pen­die­rung; Be­schäf­ti­gung, Be­schäf­ti­gungs­an­spruch; Ur­laub, Ur­laubs­an­spruch.

Wei­ter­füh­ren­de Stich­wor­te: Kün­di­gung des Ar­beits­ver­trags (Über­blick), Kün­di­gungs­fris­ten.

Im fol­gen­den fin­den Sie ein Mus­ter­schrei­ben „Frei­stel­lung von der Ar­beit nach Kün­di­gung“. Der Text ist le­dig­lich ein Bei­spiel und soll ver­deut­li­chen, wor­auf bei ei­ner sol­chen Frei­stel­lungs­er­klä­rung zu ach­ten ist. Bit­te be­ach­ten Sie, daß die hier ge­ge­be­nen For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge un­ver­bind­lich sind, d.h. kei­ne Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar­stel­len. Wir über­neh­men da­her kei­ne Ge­währ für Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit.

Wenn Sie sich an die­sem Mus­ter­schrei­ben „Frei­stel­lung von der Ar­beit“ ori­en­tie­ren möch­ten oder die­ses über­neh­men wol­len, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ih­nen sei­ne Be­deu­tung als Bei­spiels­text in al­len Ein­zel­hei­ten wirk­lich klar ist. Be­den­ken Sie bit­te, dass Sie mit der Ent­schei­dung für ei­nen be­stimm­ten Mus­ter­text Rechts­fol­gen her­bei­füh­ren, die in Ih­rem kon­kre­ten Fall aber viel­leicht nicht die rich­ti­gen sind. Soll­te Ih­nen da­her ir­gend et­was un­klar sein, las­sen Sie sich bes­ser an­walt­lich be­ra­ten.

_________________________________________

Herrn
Mo­ritz Mus­ter­mann
Mus­ter­mann­stra­ße 1
11111 Mus­ter­stadt
Per Bo­ten / im Hau­se

Mus­ter­stadt, XX.XX.20XX

Frei­stel­lung von der Ar­beit


Sehr ge­ehr­ter Herr Mus­ter­mann,

wir be­zie­hen uns auf un­se­re Kün­di­gung vom XX.XX.20XX, mit der wir das Ar­beits­ver­hält­nis zum XX.XX.20XX ge­kün­digt ha­ben.

Wir stel­len hier­mit in der Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX un­wi­der­ruf­lich un­ter An­rech­nung auf of­fe­ne Ur­laubs- und Rest­ur­laubs­an­sprü­che von der Ar­beit frei. In der Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX stel­len wir Sie wi­der­ruf­lich frei; in die­ser Zeit er­folgt die Frei­stel­lung un­ter An­rech­nung auf et­wai­ge An­sprü­che auf Frei­zeit­aus­gleich we­gen et­wai­ger Über­stun­den.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass Sie auch wäh­rend der Frei­stel­lung an das für Sie als Ar­beit­neh­mer gel­ten­de ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot ge­bun­den sind.

Mit freund­li­chen Grü­ßen,

_____________________
(Un­ter­schrift Ar­beit­ge­ber)

 

Frei­stel­lung er­hal­ten

_____________________
(Un­ter­schrift Ar­beit­neh­mer)

 

 

Letzte Überarbeitung: 15. Dezember 2017

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