HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Hammer für Auktion oder Gerichtssaal

Das Ar­beits­ge­richts­ge­setz (ArbGG) re­gelt das Ver­fah­ren vor den Ge­rich­ten für Ar­beits­sa­chen. Ge­rich­te für Ar­beits­sa­chen sind die Ar­beits­ge­rich­te als Ge­rich­te der ers­ten In­stanz, die über den Ar­beits­ge­rich­ten ste­hen­den Lan­des­ar­beits­ge­rich­te als zwei­te In­stanz so­wie das Bun­des­ar­beits­ge­richt als Re­vi­si­ons­in­stanz.

In sei­nem ers­ten Teil ent­hält das ArbGG all­ge­mei­ne Vor­schrif­ten über die Zu­stän­dig­keit der Ar­beits­ge­richts­bar­keit und über die Kos­ten. In sei­nem zwei­ten Teil re­gelt das ArbGG den Auf­bau der Ge­rich­te für Ar­beits­sa­chen, d.h. die Zu­sam­men­set­zung der Spruch­kör­per, zu de­nen ne­ben den Be­rufs­rich­tern auch eh­ren­amt­li­che Rich­ter ge­hö­ren, so­wie ähn­li­che or­ga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen.

Der drit­te Teil des ArbGG be­trifft das ei­gent­li­che Ge­richts­ver­fah­ren, d.h. Re­geln über das Ver­fah­ren in der ers­ten, der zwei­ten und der drit­ten In­stanz. Das ArbGG un­ter­schei­det da­bei - je­weils in al­len drei In­stan­zen - zwi­schen ei­nem Ur­teils­ver­fah­ren und ei­nem Be­schluss­ver­fah­ren.

Der vier­te Teil des ArbGG ent­hält Vor­schrif­ten über den Schieds­ver­trag in Ar­beits­strei­tig­kei­ten und der fünf­te Teil schließ­lich Über­gangs- und Schluß­vor­schrif­ten. Bei­de Tei­le sind eher kurz.

Im fol­gen­den wer­den als Aus­zug ei­ni­ge be­son­ders wich­ti­ge Vor­schrif­ten des ArbGG wie­der­ge­ge­ben. Da­mit Sie mög­lichst rasch zu je­dem Pa­ra­gra­phen die pas­sen­den Rechts­in­for­ma­tio­nen fin­den, ha­ben wir den Ge­set­zes­text mit Links zu den ein­schlä­gi­gen Hand­buch­ar­ti­keln un­se­res On­line-Hand­buchs zum Ar­beits­recht ver­se­hen. Bit­te be­ach­ten Sie, dass dies ei­ne Ge­set­zes­be­ar­bei­tung durch uns dar­stellt. Der recht­lich ver­bind­li­che ("amt­li­che") Ge­set­zes­text ist nur im Bun­des­ge­setz­blatt (BGBl) en­hal­ten, und zwar in des­sen ge­druck­ter Fas­sung. Ak­tu­el­le und ver­läss­li­che Fas­sun­gen des AGG und an­de­rer Ge­set­ze fin­den Sie im In­ter­net z.B. un­ter http://de­ju­re.org/ oder un­ter www.ge­set­ze-im-in­ter­net.de.


Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen

Erster Abschnitt
Arbeitsgerichte

Zweiter Abschnitt
Landesarbeitsgerichte

Dritter Abschnitt
Bundesarbeitsgericht

Dritter Teil
Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen

Erster Abschnitt
Urteilsverfahren

Erster Unterabschnitt
Erster Rechtszug

Zweiter Unterabschnitt
Berufungsverfahren

Dritter Unterabschnitt
Revisionsverfahren

Vierter Unterabschnitt
Beschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Zweiter Abschnitt
Beschlussverfahren

Erster Unterabschnitt
Erster Rechtszug

Zweiter Unterabschnitt
Zweiter Rechtszug

Dritter Unterabschnitt
Dritter Rechtszug

Vierter Unterabschnitt
Beschlussverfahren in besonderen Fällen


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