HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

10: Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2006 (Richtlinie 2006/54/EG)

Art. 28 Verhältnis zu gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Vorschriften

(1)

Diese Richtlinie steht Vorschriften zum Schutz der Frau, insbesondere bei Schwangerschaft und Mutterschaft, nicht entgegen.

(2) Diese Richtlinie berührt nicht die Bestimmungen der Richtlinien 96/34/EG und 92/85/EWG. 

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Dr. Martin Hensche
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wesemann@hensche.de

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