HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

08: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)

Erstes Kapitel
Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall

Dritter Abschnitt
Versicherungsfall

§ 7 Begriff

(1)

Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

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