14.09.2016. (dpa) - Ältere Arbeitnehmer sollen beim Übergang in die Rente mehr Flexibilität bekommen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf will an diesem Mittwoch das Bundeskabinett beschließen.
Zentrales Instrument soll der Abbau von Hindernissen für eine vorgezogene Teilrente sein, wenn man zugleich noch in Teilzeit weiterarbeiten möchte.
Heute greifen feste Hinzuverdienstgrenzen.
Sonst wird die Teilrente deutlich reduziert. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen.
Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen. Das geht aus dem Entwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur und anderen Medien wie der "Stuttgarter Zeitung", den "Stuttgarter Nachrichten", der "Passauer Neuen Presse" und der "Rheinischen Post" (Mittwoch) vorlag.
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), erläuterte, das Gesetz bringe Arbeitnehmern eine bessere Kombinierbarkeit von Teilzeitarbeit und Teilrente zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr.
Der Übergang in den Ruhestand könne so leichter als bisher nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden, sagte Weiß der Deutschen Presse-Agentur. Statt sich zum Beispiel mit 63 Jahren vorzeitig ganz aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, könnten Beschäftigte somit auf Wunsch in Teilrente weiterarbeiten und in den Ruhestand ausgleiten.
Zugleich solle es mit der Flexi-Rente einen verstärkten Anreiz geben, "länger zu arbeiten und damit die eigenen Rentenansprüche zu steigern", sagte Weiß.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, nannte flexible Übergänge in Rente "eine Frage sozialer Gerechtigkeit". Das Gesetz werde im September ins Parlament gebracht, kündigte Mast an. "Das ist ein Meilenstein, um vor und nach der Regelaltersgrenze flexible Übergänge solidarisch zu organisieren und altersgerechter zu machen", sagte sie der dpa. Damit die Menschen das Renteneintrittsalter gesund erreichen, solle es unter anderem berufsbezogene Gesundheitschecks geben.
Der Sozialverband VdK kritisierte den Entwurf als unzureichend. Für Arbeitnehmer mit geringen Arbeitsmarktchancen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, biete der Entwurf keine Lösung, sagte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
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Letzte Überarbeitung: 26. März 2018
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