Stichworte: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung, Kündigungsfristen
Weiterführende Stichworte: Kündigung - Fristlose Kündigung, Kündigung - Außerordentliche Kündigung, Kündigung - Verdachtskündigung, Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Kündigungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, daß die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten / im Hause
Musterstadt, XX.XX.20XX
Kündigung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dieser ist nach unserer Berechnung der XX.XX.20XX. Wir sehen uns zu diesem Schritt durch erhebliche Pflichtverletzungen Ihrerseits gezwungen.
Sie haben am XX.XX.20XX erneut XXXXXX [Schilderung des Pflichtverstoßes] XXXXX, obwohl wir ein ähnliches Fehlverhalten bereits am XX.XX.20XX zum Gegenstand einer schriftlichen Abmahnung gemacht und Sie auf die Folgen eines wiederholten Pflichtverstoßes aufmerksam gemacht haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet sind. Insbesondere sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder von uns in Aussicht gestellt wird. Sie sind auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Kündigung erhalten
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 8. Februar 2018
Sie erreichen uns jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit
von 09:00 bis 19:00 Uhr:
Hensche Rechtsanwälte |
|
Lützowstraße 32 |
![]() |
Telefon: 030 - 26 39 62 0 |
![]() |
E-Mail: berlin@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt Rechtsanwältin Nina Wesemann |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Schumannstraße 27 |
![]() |
Telefon: 069 - 71 03 30 04 |
![]() |
E-Mail: frankfurt@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Simone Wernicke Rechtsanwältin Maike Roters Rechtsanwalt Thomas Becker |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Neuer Wall 10 |
![]() |
Telefon: 040 - 69 20 68 04 |
![]() |
E-Mail: hamburg@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Schroeder |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Georgstraße 38 |
![]() |
Telefon: 0511 - 899 77 01 |
![]() |
E-Mail: hannover@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nina Wesemann Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Hohenstaufenring 62 |
![]() |
Telefon: 0221 - 709 07 18 |
![]() |
E-mail: koeln@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Becker Rechtsanwältin Dr. Simone Wernicke Rechtsanwältin Maike Roters |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Ludwigstraße 8 |
![]() |
Telefon: 089 - 21 56 88 63 |
![]() |
E-Mail: muenchen@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nora Schubert Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Zeltnerstraße 3 |
![]() |
Telefon: 0911 - 953 32 07 |
![]() |
E-Mail: nuernberg@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nora Schubert Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt |
|
Hensche Rechtsanwälte |
|
Königstraße 10c |
![]() |
Telefon: 0711 - 470 97 10 |
![]() |
E-Mail: stuttgart@hensche.de |
![]() |
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Maike Roters Rechtsanwältin Dr. Simone Wernicke Rechtsanwalt Thomas Becker |
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2018:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de