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ArbG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 23.04.2010, 10 Ca 7038/09

   
Schlagworte: Diskriminierung: Behinderung
   
Gericht: Arbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 10 Ca 7038/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.04.2010
   
Leitsätze:

1. Für einen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs 2 AGG wegen einer Benachteiligung im Rahmen einer Einstellung ist Voraussetzung, dass die Person objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt und sich subjektiv ernsthaft bewirbt (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08) - Rn. 16).

2. Die für alle Bewerber vorgeschriebene Durchführung eines Assessment-Centers im Rahmen der Besetzung eines Arbeitsplatzes mit Führungsaufgaben kann - auch wenn Menschen mit bestimmten Behinderungen wegen ihrer Behinderung an diesem Auswahlverfahren nicht erfolgreich teilnehmen können - nach § 3 Abs 2 AGG gerechtfertigt sein. Für die fehlende Rechtfertigung trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast; allerdings finden die Grundsätze der abgestuften Darlegungslast Anwendung.

Vorinstanzen:
   

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