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LAG Köln, Ur­teil vom 02.08.2010, 2 Sa 176/10

   
Schlagworte: Betriebsübergang: Widerspruch, Kündigung: Betriebsübergang
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 2 Sa 176/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.08.2010
   
Leitsätze: Kündigt der bisherige Betriebsinhaber nach Betriebsübergang gegenüber einem übergegangenen Arbeitnehmer und widerspricht der Arbeitnehmer danach dem stattgefundenen Betriebsübergang, so bestand zum Kündigungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Kündigendem. Die zum Kündigungszeitpunkt gegebenen Umstände (Betriebsgröße, Existenz eines Betriebsrats, Stilllegungsabsicht) sind der Prüfung der Wirksamkeit zu Grunde zu legen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 8.12.2009, 4 Ca 2077/09
   

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