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LAG Köln, Ur­teil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

   
Schlagworte: Kündigung: Kündigungsverzicht
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 814/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.09.2010
   
Leitsätze: Die Äußerung des Firmeninhabers, auch wenn es der Firma mal nicht so gut gehe, werde der Arbeitnehmer der "Letzte sein, der das Licht ausmache", kann nicht als vertragliche Kündigungsbeschränkung gewertet werden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.04.2010, 1 Ca 8799/09
   

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