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LAG Köln, Be­schluss vom 03.05.2010, 2 TaBV 90/09

   
Schlagworte: Einigungsstelle, Schulung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 2 TaBV 90/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 03.05.2010
   
Leitsätze:

Ein Einigungsstellenspruch, der einen Arbeitgeber zu Gefährdungsschulungen nach § 12 ArbSchG verpflichtet, bevor konkrete Gefährdungen für den jeweils zu schulenden Arbeitnehmer festgestellt wurden (Gefährdungsbeurteilungen) ist ermessensfehlerhaft, denn er führt zu unnötigen vermeidbaren Kosten durch Mehrfachschulungen und überflüssigen Schulungen. Dies folgt aus der Entscheidung BAG 12.08.2008, 9 AZR 1117/06.

Ein Einigungsstellenspruch, der einerseits Schulungen vor Gefährdungsbeurteilungen anordnet, andererseits Schulungsinhalte nach Gefährdungsgruppen aufteilt, ohne zu regeln, wer welcher Gefährdungsgruppe angehört, ist nicht umsetzbar.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 2.10.2009, 5 BV 424/08
   

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