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BAG, Ur­teil vom 24.02.2016, 5 AZR 425/15

   
Schlagworte: Annahmeverzug, Gesamtberechnung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 425/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.02.2016
   
Leitsätze: Nach § 615 Satz 2 BGB ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
   

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