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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 09.02.2007, 3 Sa 383/06

   
Schlagworte: Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Zweiwochenfrist
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 Sa 383/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.02.2007
   
Leitsätze: Das Berufen des Arbeitnehmers auf den Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ist auch dann nicht treuwidrig, wenn er gegenüber dem Arbeitgeber wiederholt seine Bereitschaft signalisiert hat, einen Aufhebungsvertrag schließen zu wollen und der Arbeitgeber deshalb zunächst nicht kündigt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Limburg
   

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