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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 15.07.2014, 7 Sa 662/14

   
Schlagworte: Bestimmtheit, Änderungskündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 7 Sa 662/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.07.2014
   
Leitsätze:

1. Die Bestimmtheit eines mit der Kündigung unterbreiteten Änderungsangebot kann sich aus den anwendbaren Tarifverträgen ergeben (vgl. BAG v. 26.4.2004 – 2 AZR 628/03 – BAGE 112, 58). Dazu ist die Wiedergabe der im Tarifvertrag enthaltenen Regelungen im Änderungsangebot nicht erforderlich (hier TV Ratio TDG).

2. Das Änderungsangebot kann auch auf einen Tarifvertrag verweisen, der nach seinen Regelungen vor der Kündigung schon in Kraft treten soll, aber erst nach Zugang der Kündigung wegen des Schriftformerfordernisses Wirksamkeit erlangt.

3. Zur rückwirkenden Abkürzung von Kündigungsfristen durch einen Tarifvertrag (wie BAG v. 18.09.1997 – 2 AZR 614/96).

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Potsdam, Urteil vom 14.01.2014, 3 Ca 1440/13
   

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