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LAG Köln, Ur­teil vom 09.02.2009, 5 Sa 926/08

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 926/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.02.2009
   
Leitsätze: Die hartnäckige, trotz dreimaliger Abmahnung über längere Zeit fortgesetzte Verletzung der Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeit oder deren Verlängerung anzuzeigen, die zu einem völligen Ausfall der Planbarkeit des Einsatzes eines Arbeitnehmers führt, kann an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln
   

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