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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 23.08.2006, 8 Sa 1744/05

   
Schlagworte: Altersteilzeit, Insolvenz des Arbeitgebers
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 Sa 1744/05
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.08.2006
   
Leitsätze:

1. Die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses befinden, gehen gemäß § 613 a BGB auf einen Betriebserwerber über - dies gilt auch dann, wenn über den Betriebsveräußerer ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.

2. Auch solche Ansprüche auf Altersteilzeitvergütung die auf Arbeitsleistungen vor Insolvenzeröffnung beruhen, sind von einem Erwerber, der einen Betrieb vom Insolvenzverwalter erwirbt, zu erfüllen, soweit sie nach dem Betriebsübergang fällig werden (Abweichung von BAG v. 19.10.04 9 AZR 645/03 ).

3. Gegenüber dem Insolvenzverwalter können solche Ansprüche nur als Insolvenzforderung geltend gemacht werden.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt
   

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