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BAG, Ur­teil vom 16.04.2014, 4 AZR 802/11

   
Schlagworte: Mindestlohn, Mindestlohnanspruch
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 802/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.04.2014
   
Leitsätze: Bestimmt ein aufgrund Rechtsverordnung verbindlicher Tarifvertrag einen Mindestlohnanspruch „je Stunde“ unabhängig von der zeitlichen Lage der Arbeitszeit, können vom Arbeitgeber aufgrund anderer Rechtsgrundlagen geleistete Zulagen für erbrachte Spätschichten vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher oder tariflicher Regelungen auf einen Mindestlohnanspruch angerechnet werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Mindestlohntarifvertrag nicht entnommen werden kann, dass die Arbeitsleistung unter den Bedingungen einer Spätschicht einer gesonderten Vergütungsregelung vorbehalten worden ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Eberswalde, Urteil vom 9.12.2010 - 1 Ca 769/10
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1.9.2011 - 25 Sa 131/11, 25 Sa 151/11
   

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