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BAG, Ur­teil vom 15.01.2014, 10 AZR 243/13

   
Schlagworte: Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 243/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.01.2014
   
Leitsätze: Wird bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die Höhe der Entschädigung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt, ohne dass eine Mindesthöhe iSv. § 74 Abs. 2 HGB vereinbart wird, ist das Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer unverbindlich.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Oldenburg, Teilurteil vom 20.3.2012 - 1 Ca 531/10
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 9.1.2013 - 16 Sa 563/12
   

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