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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 03.03.2011, 3 Sa 764/10

   
Schlagworte: Kündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 3 Sa 764/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 03.03.2011
   
Leitsätze: Eine ordentliche Kündigung wegen qualitativer Minderleistung setzt grundsätzlich voraus, dass die "Durchschnittsleistung" vergleichbarer Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum dargestellt wird, damit festgestellt werden kann, ob die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit beim gekündigten Arbeitnehmer über längere Zeit hinweg erheblich überschritten wird. Liegt eine solche Überschreitung vor, kann dies je nach Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht vorwerfbar verletzt (im Anschluss an BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Augsburg, Urteil vom 8.04.2010, 3 Ca 2556/09
   

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