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BAG, Ur­teil vom 15.11.2006, 10 AZR 665/05

   
Schlagworte: Tariffähigkeit, Tarifvertrag, Nachwirkung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 665/05
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.11.2006
   
Leitsätze:

1. Ein von einer nicht tariffähigen Vereinigung abgeschlossener Tarifvertrag ist nichtig und kann deshalb die für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge nicht als speziellerer Tarifvertrag verdrängen. Der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird nicht geschützt.

2. Ein allgemeinerer Tarifvertrag, der nach Eintritt der Nachwirkung eines spezielleren Tarifvertrages für allgemeinverbindlich erklärt wird, tritt grundsätzlich als "andere Abmachung" an dessen Stelle.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.07.2004, 62 Ca 65472/03
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2005, 16 Sa 1914/04
   

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