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BGH, Ur­teil vom 22.12.2010, 3 StR 239/10

   
Schlagworte: Chefarzt
   
Gericht: Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: 3 StR 239/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.12.2010
   
Leitsätze: Zur erforderlichen Patientenaufklärung durch einen Chirurgen über dessen Absicht, bei einer Folgebehandlung, die wegen der Verwirklichung eines der Erstoperation typischerweise anhaftenden Risikos notwendig werden könnte, auch eine Außenseitermethode anzuwenden.
Vorinstanzen: Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 15.01.2010, 27 Ks 2/10 - 502 Js 1222/06
   

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