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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 01.07.2010, 5 Sa 996/09

   
Schlagworte: Kündigung: Außerordentlich, Chefarzt, Diskriminierung: Religion
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 5 Sa 996/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.07.2010
   
Leitsätze:

1. Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses verstößt gegen das Verbot in Art. 5 Abs. 2 GO, eine nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe abzuschließen, wenn er nach erfolgter Scheidung eine zweite Ehe eingeht.

2. Stellt ein derartiges Verhalten danach einen an sich geeigneten Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG dar, so kann die Kündigung gleichwohl sozial ungerechtfertigt sein, wenn der katholische Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Der Arbeitgeber kann überdies mit der Kündigung gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens i. S. d. § 242 BGB verstoßen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2009, 6 Ca 2377/09
Nachgehend BAG, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Nachgehend BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014, 2 BvR 661/12
Nachgehend BAG, Beschuss vom 28.07.2016, 28.07.2016, 2 AZR 746/14 (A)
   

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