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LG Frank­furt am Main, Ur­teil vom 01.07.2010, 3-04 O 54/09

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Vorstand, Auskunftspflicht
   
Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 3-04 O 54/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.07.2010
   
Leitsätze:

1. Der Finanzvorstand eines Unternehmens hat bei persönlicher Beteiligung an einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren grundsätzlich eine aus seiner Loyalitätspflicht resultierende Informationspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber über alle Kenntnisse und Informationen deren dieser bedarf, um sich im Hinblick auf eine mögliche Presseberichterstattung auf die Wahrnehmung seiner Interessen rechtzeitig und möglichst umfassend einzurichten.

2. Betreffen unvollständige oder teilweise unzutreffende Mitteilungen lediglich ein intimes Verhältnis und ein (auch) gegen den Arbeitnehmer gerichtetes Ermittlungsverfahren, so können lediglich diese Pflichtverletzungen angesichts ihres überwiegend privaten Charakters und des grundsätzlichen Fehlens einer Mitteilungspflicht über strafrechtliche Verfahren bei einer ansonsten hinreichenden Information des Arbeitgebers und fehlender konkreter Nachfrage nach weiteren Informationen zum Ausschluss eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB führen.

Vorinstanzen:
   

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