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ArbG Ober­hau­sen, Ur­teil vom 16.12.2009, 1 Ca 2212/09

   
Schlagworte: Urlaubsabgeltung, Urlaub: Abgeltung, Ausschlussfrist
   
Gericht: Arbeitsgericht Oberhausen
Aktenzeichen: 1 Ca 2212/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.12.2009
   
Leitsätze:

1. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH spielt es für den Urlaubsabgeltungsanspruch keine Rolle mehr, ob ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch arbeitsunfähig war oder nicht.

2. Aus diesem Umstand folgt, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.

3. Ab diesem Zeitpunkt beginnen tarifliche Ausschlussfristen zu laufen. Diese betreffen nicht nur den Tarifurlaub, sondern auch den gesetzlichen Mindesturlaub.

Vorinstanzen:
   

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