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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 30.10.2012, 13 Sa 590/12

   
Schlagworte: Teilzeit, Urlaub
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 13 Sa 590/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.10.2012
   
Leitsätze: Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 22. April 2010 - C 486/09 - "Tirolentscheidung" ist der Jahresurlaub eines Vollzeitbeschäftigten, der unterjährig in ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit weniger Arbeitstagen/Woche wechselt, pro rata im Verhältnis der Zahl der Wochenarbeitstage zu der Zahl der Wochenarbeitstage eines Vollzeitbeschäftigten umzurechnen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.02.2012, 8 Ca 5832/11
   

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