HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 20.08.2013, 13 Sa 269/13

   
Schlagworte: Haftung des Arbeitnehmers, Haftung: Auszubildender
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 13 Sa 269/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.08.2013
   
Leitsätze:

- Das Werfen eines Wuchtgewichts für Autoreifen in einer Kfz-Werkstatt ist keine betriebliche Tätigkeit. Für die dadurch entstandene Augenverletzung eines Arbeitskollegen haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang.

- Zu den Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2013, 19 Ca 4510/12
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 13 Sa 269/13