HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BVerfG, Be­schluss vom 14.11.1995, 1 BvR 601/92

   
Schlagworte: Gewerkschaft: Mitgliederwerbung, Koalitionsfreiheit
   
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvR 601/92
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 14.11.1995
   
Leitsätze:

1. Der Schutz des Art 9 Abs 3 GG beschränkt sich nicht auf diejenigen Tätigkeiten, die für die Erhaltung und die Sicherung des Bestandes der Koalition unerläßlich sind; er umfaßt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen. Dazu gehört die Mitgliederwerbung durch die Koalition und ihre Mitglieder.

Vorinstanzen: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.11.1991, 5 AZR 74/91
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 1 BvR 601/92