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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 24.02.2016, 15 Sa 1953/15

   
Schlagworte: Massenentlassung, Betriebsrat: Konsultation, Konsultationsverfahren
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 Sa 1953/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.02.2016
   
Leitsätze: 1. Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung sind unabhängig von einer Rüge des Arbeitnehmers auch von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn sie sich aus einem Vortrag des Arbeitgebers oder eingereichten Unterlagen ergeben. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsgericht zuvor einen Hinweis nach § 6 KSchG gegeben hat.

2. Verhandlungen in der Einigungsstelle gemäß § 111 S. 1 BetrVG sind keine Beratungen im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.10.2015, 57 Ca 3172/15
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16
   

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