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BAG, Ur­teil vom 09.06.2016, 6 AZR 405/15

   
Schlagworte: Massenentlassung, Betriebsrat
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 405/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.06.2016
   
Leitsätze: Wird der Betriebsrat vor einer Massenentlassung im Rahmen des Konsultationsverfahrens entgegen § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG nicht über die betroffenen Berufsgruppen unterrichtet, kommt eine Heilung dieses Verfahrensfehlers durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats in Betracht, wenn wegen einer Betriebsstilllegung die Entlassung aller Arbeitnehmer beabsichtigt ist und der Betriebsrat hier-über ordnungsgemäß unterrichtet wurde. Der Stellungnahme muss zu entnehmen sein, dass der Betriebsrat seinen Beratungsanspruch (§ 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG) als erfüllt ansieht.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Lingen, Urteil vom 23.10.2014, 3 Ca 18/14
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29.06.2015, 8 Sa 1534/14
   

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