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LAG Hamm, Ur­teil vom 25.07.2014, 10 Sa 503/14

   
Schlagworte:
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 10 Sa 503/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.07.2014
   
Leitsätze: Bewirbt sich ein Arbeitnehmer ausschließlich auf altersdiskriminierende Stellenausschreibungen, so kann dieses Verhalten dafür sprechen, dass die Bewerbungen subjektiv nicht ernsthaft erfolgt sind, sondern lediglich die Geltendmachung einer Entschädigung nach dem AGG beabsichtigt ist. Ein solches Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamm, Urteil vom 04.03.2014, 1 Ca 721/13
   

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