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BAG, Ur­teil vom 22.07.2010, 6 AZR 847/07

   
Schlagworte: Inhaltskontrolle
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 847/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.07.2010
   
Leitsätze:

1. Bei der Inhaltskontrolle von im Arbeitsvertrag dynamisch in Bezug genommenen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen ist als im Arbeitsrecht geltende Besonderheit zu berücksichtigen, dass das Verfahren des Dritten Weges mit paritätischer Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission und Weisungsungebundenheit ihrer Mitglieder gewährleistet, dass die Arbeitgeberseite nicht einseitig ihre Interessen durchsetzen kann.

2. Auf dem Dritten Weg ordnungsgemäß zustande gekommene Arbeitsvertragsregelungen sind unabhängig davon, ob sie tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernehmen, wie Tarifverträge nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 28.11.2006, 3 Ca 123/06
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 13.07.2007, 6 Sa 177/07
   

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