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LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 06.07.2015, 7 Sa 124/15

   
Schlagworte: Drogen, Kündigung: Drogen, Kündigung: Fristlos
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 7 Sa 124/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.07.2015
   
Leitsätze: Das Führen eines Lkw unter der Wirkung einer Droge rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Bei der Abwägung im Einzelfall ist zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer einmalig Drogen konsumiert hat und ob die Fahrtüchtigkeit bei den konkreten Fahrten beeinträchtigt war (hier: Abwägung zugunsten des Arbeitnehmers).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Weiden, Urteil vom 04.02.2015, 4 Ca 699/14
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15
   

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