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BGH, Ur­teil vom 14.02.2007, IV ZR 267/04

   
Schlagworte: Betriebliche Altersversorgung
   
Gericht: Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: IV ZR 267/04
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.02.2007
   
Leitsätze: Nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder steht eingetragenen Lebenspartnern (anders als Verheirateten) eine Hinterbliebenenrente nicht zu; auch ist für Lebenspartner bei der Berechnung der Startgutschrift nicht die für Verheiratete geltende, günstigere Steuerklasse anzuwenden. Das verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Vorinstanzen: Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2004, 6 O 968/03
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2004, 12 U 195/04
   

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