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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 12.05.2009, 7 Sa 201/09

   
Schlagworte: Abrufarbeit, Benachteiligung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 7 Sa 201/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.05.2009
   
Leitsätze: Die Vereinbarung eines Abrufverhältnisses, bei der sich die Beklagte vorbehält, den Kläger über die vertraglich vereinbarte Monatsarbeitsarbeitszeit von 40 Stunden oder 10 Stunden wöchentlich bis zur Grenze der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit einzusetzen, führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers und ist nach § 307 BGB unwirksam (vgl. BAG v. 07.12.2005 - 5 AZR 534/04).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 30.10.2008, 33 Ca 1548/08
   

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