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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 14.10.2016, 2 Sa 985/16

   
Schlagworte: Arbeitszeit, Arbeitszeitbetrug, fristlose Kündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 2 Sa 985/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.10.2016
   
Leitsätze: Durch einen Privatdetektiv erhobene Daten sind dann nicht rechtswidrig erlangt, wenn begründete Zweifel an der bis dato erfolgten Arbeitszeit- und Medikamentenmusterabgabendokumentation bestehen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13.01.2016, 14 Ca 6324/15
   

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