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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 17.03.2017, 6 Sa 982/16

   
Schlagworte: Bezugnahmeklausel, Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bezugnahmeklausel, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 Sa 982/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.03.2017
   
Leitsätze: Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, 5 Ca 1364/16
   

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