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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 15.08.2012, 12 Sa 697/12

   
Schlagworte: Abmahnung, vorweggenommene Abmahnung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 Sa 697/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.08.2012
   
Leitsätze: 1.Anders als bei einer förmlichen Abmahnung kann im Anschluss an eine vorweggenommene Abmahnung nicht in der Regel davon ausgegangen werden, dass bei einer danach begangenen erneuten Pflichtverletzung eine negative Prognose gegeben ist.
2.Allerdings kann aufgrund der vorweggenommenen Abmahnung im Einzelfall eine förmliche Abmahnung entbehrlich sein. Hieran sind unter Rückgriff auf die Wertungen des § 323 Abs. 2 BGB i.V.m. § 314 Abs. 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2012, 6 Ca 6436/11
   

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