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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 05.10.2010, 2 Sa 136/10

   
Schlagworte: Aufhebungsvertrag
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 2 Sa 136/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 05.10.2010
   
Leitsätze:

1. Schließen die Parteien bei einem auf Vermittlung der alten Arbeitgeberin zu Stande gekommenen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber ausdrücklich keinen schriftlichen Aufhebungsvertrag, besteht der alte Arbeitsvertrag in der Regel ruhend fort.

2. Ein Arbeitnehmer handelt - ohne Hinzutreten weiterer Umstände - regelmäßig nicht treuwidrig, wenn er sich auch nach einem längeren Zeitraum auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses beruft."

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Flensburg, Urteil vom 15.01.2010, 1 Ca 1212/08
   

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