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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 06.01.2009, 5 Sa 313/08

   
Schlagworte: Kündigung, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verdachtskündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 5 Sa 313/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.01.2009
   
Leitsätze: Ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen oder Arbeitskollegin (hier: Messerattacke) ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Tätlichkeit außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb des Betriebs erfolgte und ausschließlich familiär bedingt war. Eine Tätlichkeit unter Arbeitskollegen außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb des Betriebs hat immer auch innerbetriebliche Auswirkungen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Lübeck
   

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