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BAG, Ur­teil vom 26.10.2017, 6 AZR 158/16

   
Schlagworte: AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kündigungsfrist
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 158/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.10.2017
   
Leitsätze: Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sog. Einmalbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 12.06.2015, 3 Ca 184/15
Sächsisches LAG, Urteil vom 19.01.2016, 3 Sa 406/15
   

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