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LAG Köln, Ur­teil vom 26.11.2015, 7 Sa 534/15

   
Schlagworte: Betriebliche Altersversorgung, Übergangszuschuss
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Sa 534/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.11.2015
   
Leitsätze: 1. Bei dem sog. Übergangszuschuss nach der Gesamtbetriebsvereinbarung der Siemens AG "Vereinbarung zum Übergangszuschuss bei Pensionierung im Tarifkreis" vom 22.12.1981 handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die insolvenzgeschützt ist.
2. Auf den Übergangszuschuss ist das Rechtsinstitut der unverfallbaren Versorgunganwartschaft anwendbar. Entsprechend ist bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine zeitratierliche Kürzung vorzunehmen.
3. Teilweise parallel zu LAG Köln 7 Sa 626/15 vom 11.02.2016 (jetzt BAG 3 AZR 373/16) und LAG Köln 7 Sa 129/16 vom 23.06.2016 (jetzt BAG 3 AZR 861/16).

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.03.2015, 17 Ca 9163/14
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2018, 3 AZR 277/16
   

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