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EuGH, Ur­teil vom 13.11.2014, C-416/13 - Vi­tal Pérez

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Altersdiskriminierung, Diskriminierung: Einstellung
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-416/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.11.2014
   
Leitsätze: Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die das Höchstalter für die Einstellung örtlicher Polizeibeamter auf 30 Jahre festlegt.
Vorinstanzen:
   

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