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BAG, Ur­teil vom 09.12.2009, 7 AZR 399/08

   
Schlagworte: Befristung: Vorübergehender Bedarf, Befristung: Sachgrund, Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 399/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.12.2009
   
Leitsätze: Die Aufzählung von Sachgründen für die Befristung von Arbeitsverträgen in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 8 TzBfG ist nicht abschließend. Andere Sachgründe können die Befristung von Arbeitsverträgen jedoch nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen. Das gilt auch für tariflich geregelte Sachgründe.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 3.05.2007, 5 Ca 5343/06
Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 18.12.2007, 1 Sa 168/07
   

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