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BAG, Ur­teil vom 02.06.2010, 7 AZR 136/09

   
Schlagworte: Befristung: Sachgrund, Befristung: Wiedereinstellungszusage
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 136/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.06.2010
   
Leitsätze: Die mit einer Wiedereinstellungszusage eingegangene Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer kann als sonstiger, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 8 TzBfG nicht genannter Sachgrund iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitnehmer rechtfertigen, wenn nach dem Inhalt der Wiedereinstellungszusage mit der Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs in absehbarer Zeit ernsthaft zu rechnen ist und die befristete Einstellung einer Ersatzkraft geeignet ist, eine Beschäftigungsmöglichkeit für den Fall der Wiedereinstellung des ausgeschiedenen Arbeitnehmers freizuhalten.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.04.2008, 20 Ca 2238/07
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2008, 2 Sa 36/08
   

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