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BAG, Ur­teil vom 28.07.2010, 5 AZR 521/09

   
Schlagworte: Arbeitszeit, Ausschlussfrist, Arbeitszeitkonto
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 521/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.07.2010
   
Leitsätze: Die vorbehaltlose Mitteilung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über den Stand des für ihn geführten Arbeitszeitkontos stellt dessen Saldo ebenso streitlos wie eine Lohn- oder Gehaltsmitteilung die darin ausgewiesene Geldforderung.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 26.11.2008, 5 Ca 3785/08
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 21.04.2009, 9 Sa 58/09
   

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