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BAG, Ur­teil vom 25.08.2010, 10 AZR 275/09

   
Schlagworte: AGB, Versetzung, Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 275/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.08.2010
   
Leitsätze: Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Versetzungsvorbehalts, dass diese Klausel inhaltlich der Regelung des § 106 Satz 1 GewO entspricht, so unterliegt sie keiner Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die vertragliche Regelung muss die Beschränkung auf den materiellen Gehalt des § 106 GewO unter Berücksichtigung der für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsgrundsätze aus sich heraus erkennen lassen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 18.06.2008, 10 Ca 2149/07
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2009, 3 Sa 483/08
   

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