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BAG, Ur­teil vom 22.06.2011, 8 AZR 48/10

   
Schlagworte: Diskriminierung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 48/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.06.2011
   
Leitsätze: Die Aufforderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse für eine zulässigerweise angeordnete Tätigkeit zu erwerben, stellt keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Das gilt auch dann, wenn der Deutschkurs vertrags- oder tarifvertragswidrig außerhalb der Arbeitszeit und auf eigene Kosten des Arbeitnehmers absolviert werden soll.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 12.03.2009, 2 Ca 690 e/08
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.12.2009, 6 Sa 158/09
   

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