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BAG, Be­schluss vom 20.05.2010, 6 AZR 319/09 (A)

   
Schlagworte: Diskriminierung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 319/09 (A)
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 20.05.2010
   
Leitsätze: 1. Falls die im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) innerhalb der einzelnen Vergütungsgruppen vorgesehene Vergütung nach Lebensaltersstufen gegen das aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleitete Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen hätte,(Rn.15) wäre weiter zu klären, ob diese Diskriminierung bei der Überleitung der Angestellten in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beseitigt wurde oder ob sich die Diskriminierung infolge der Überleitung unter Wahrung des Besitzstandes der Angestellten im neuen Tarifrecht fortsetzt. 2. Dies hinge von der Reichweite des den Tarifvertragsparteien aufgrund der Tarifautonomie zustehenden Gestaltungsspielraums ab, deren Bestimmung nicht ohne Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch das Bundesarbeitsgericht erfolgen kann.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 12.06.2008, 3 Ca 3312/07
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil von 6.02.2009, 8 Sa 1016/08
   

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