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BAG, Be­schluss vom 08.12.2010, 7 ABR 98/09

   
Schlagworte: Höchstalter, Tarifvertrag, Einstellung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 98/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 08.12.2010
   
Leitsätze: Eine tarifvertragliche Betriebsnorm, die für ein Luftfahrtunternehmen das Höchstalter für die Einstellung von in anderen Luftfahrtunternehmen ausgebildeten Piloten auf 32 Jahre und 364 Tage festlegt, ist unwirksam. Die für das Luftfahrtunternehmen errichtete Personalvertretung kann daher die Zustimmung zur Einstellung eines Piloten nicht mit der Begründung verweigern, dieser sei zu alt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2008, 14 BV 36/08
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2009, 4 TaBV 168/08
   

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