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BAG, Ur­teil vom 23.03.2006, 2 AZR 343/05

   
Schlagworte: Massenentlassungsanzeige, Kündigung, Betriebsstilllegung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 343/05
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.03.2006
   
Leitsätze:

1. Entlassung iSd. § 17 Abs. 1 KSchG meint bei einer der Richtlinie RL 98/59/EG (juris: EGRL 59/98) vom 20. Juli 1998 entsprechenden richtlinienkonformen Auslegung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmung den Ausspruch der Kündigung.

2. Eine nach Ausspruch der Kündigung erstattete Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit führt jedenfalls dann nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sich der Arbeitgeber berechtigterweise auf den auch bei einer Änderung der Rechtsprechung zu beachtenden Vertrauensschutz berufen kann.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hanau, Urteil vom 5.11.2004, 4 Ca 246/04
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2005, 6 Sa 2279/04
   

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